Lizenzordnung des RSC Rheinbach 84/02 e.V.

Versionsstand: 13.10.2026

Sportliche Leitung

Timo Maurer

E-Mail an Timo

Stellvertreter

Patrick Pütz

E-Mail an Patrick

Aufnahme in das Lizenzteam

Jedes Vereinsmitglied kann sich um die Aufnahme in das geförderte Lizenzteam des RSC Rheinbach bewerben. Über die Aufnahme entscheidet die sportliche Leitung des Teams, zusammen mit dem Vorstand.

Kriterien für die Aufnahme sind: a) Mindestschwellenwerte (siehe nachfolgende Tabelle); b) Nachweis der Radbeherrschung; c) Fahren in der Gruppe; d) Teamfähigkeit.

Mindestschwellenwerte (FTP 60 Minuten) für die Aufnahme in das Lizenzteam

U17/U19 U23/Elite Master 1 Master 2 Master 3 Master 4
keine > 3,5 W/kg > 3,4 W/kg > 3,3 W/kg > 3,1 W/kg > 2,8 W/kg

Für Sportlerinnen gilt als Ausgangswert in der U23/Elite Klasse ein Wert von 3,0 W/kg, für die Seniorinnenklassen analog abgestuft.

Für Kaderathleten und Sportler die mit Freigabe des Vereins für ein anderes Team starten, zugleich zur Lizenzmannschaft des RSC gehören, gelten Sonderregeln; diese sind in Abschnitt 9.1 dieser Lizenzordnung festgelegt.


Stufe 1: Nachwuchsbereich (U17 – Aufbaugruppe)

Ziel:

  • Heranführung an den Wettkampfsport
  • Entwicklung von Trainingsstruktur und Teamverständnis 

Leistungen des Vereins:

  • Stellung bzw. Bezuschussung von Rennrädern (Carbonrahmen im Einstiegsbereich, Gruppe z. b. Shimano 105, einfache Trainingslaufräder) und Material
  • Kostenlose Bereitstellung von Vereinsbekleidung (mind. ein Satz)
  • Übernahme der Lizenzgebühren
  • Übernahme von Startgeldern bei ausgewählten Rennen
  • Organisation und Betreuung von Trainingsmaßnahmen und Trainingslagern
  • Kostenübernahme/Zuschüsse bei Teilnahme an Trainingslagern

Verbindlichkeit des Sportlers:

  • regelmäßige Teilnahme am Jugendtraining
  • Teilnahme am Athletiktraining in den Wintermonaten
  • Teilnahme an vereinbarten Wettkämpfen
  • zuverlässige Kommunikation

Anmerkung: Bei den U17 Fahrern besteht keine feste Mindestanzahl an Rennen; der Fokus liegt auf der sportlichen Entwicklung.


Stufe 2: Aufbau-/Übergangsbereich (U19 / Amateureinstieg)

Ziel:

  • Entwicklung hin zu eigenverantwortlichem Wettkampfsport
  • Steigerung von Trainings- und Wettkampfintensität

Leistungen des Vereins:

  • Bezuschussung von Wettkampfrädern und Material
  • Übernahme der Lizenzgebühr
  • anteilige Übernahme von Startgeldern bei ausgewählten Rennen
  • Kostenlose Bereitstellung von Vereinsbekleidung
  • ggf. Zuschüsse zu Trainingsmaßnahmen oder Trainingslagern

Verbindlichkeit des Sportlers:

  • Teilnahme an mindestens 5 Rennen gemäß der Saisonplanung pro Saison
  • regelmäßige Teilnahme am Vereinstraining (soweit schulisch/beruflich möglich)
  • Teilnahme am Athletiktraining in den Wintermonaten
  • mind. 1 Helfereinsatz bei Vereinsevents pro Jahr
  • aktive und verlässliche Kommunikation

Stufe 3: Leistungsbereich (aktive Lizenzsportler U23/Elite/Masters)

Ziel:

  • Repräsentation des Vereins im Wettkampfsport
  • sportliche Weiterentwicklung und Ergebnisorientierung

Leistungen des Vereins:

  • Übernahme der Lizenzgebühr
  • Kostenlose Bereitstellung von Vereinsbekleidung (ein Satz)
  • ggf. zusätzliche leistungsbezogene Förderung gemäß jährlicher Budgetplanung des Vereins

Verbindlichkeit des Sportlers

  • Teilnahme an mindestens 6 Rennen gemäß der Saisonplanung pro Saison
  • konsequentes Auftreten in offizieller Vereinskleidung
  • mindestens 2 Helfereinsätze oder gleichwertiger Beitrag
  • Teilnahme an Trainingsmaßnahmen (WKT-Gruppe) und Trainingsausfahrten
  • Unterstützung beim Mentoring der Nachwuchsfahrer
  • zuverlässige Kommunikation

Lizenzfahrer außerhalb der Vereinsmannschaft

Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, über den Verein eine Lizenz zu lösen, ohne Teil der Lizenzmannschaft zu sein. Diese Sportler nehmen nach eigenem Ermessen am Wettkampfbetrieb teil und sind nicht Teil der Förderstruktur des Vereins.

Für diese Sportler gilt:

  • es besteht kein Anspruch auf finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Verein
  • sämtliche im Zusammenhang mit dem Lizenzsport entstehenden Kosten (insbesondere Lizenzgebühren, Startgelder, Bekleidung, Ausstattung und Reisekosten) sind eigenständig zu tragen
  • sie sind verpflichtet, bei Wettkämpfen im offiziellen Trikot des Vereins zu starten, sofern sie nicht für ein anderes Team oder eine Renngemeinschaft freigestellt sind.

Die o.a. Regelung gilt analog auch für Inhaber von Funktionslizenzen, die nicht Teil des Lizenzteams sind bzw. an diesem nicht mitwirken.

Für Sportler, die eine Freistellung für ein anderes Team erhalten haben, im Wettkampfbetrieb für dieses Team starten und nicht Teil des RSC Lizenzteams sind, gilt:

  • sie starten im Trikot des jeweiligen Teams
  • sie sind von sämtlichen Förderleistungen des Vereins ausgeschlossen.

Für Sportler, die im Rahmen einer Renngemeinschaft starten, an der der RSC Rheinbach beteiligt ist, gelten gesonderte Regelungen. Diese werden projektspezifisch festgelegt und zwischen den beteiligten Partnern abgestimmt. 


Saisonvereinbarung

Für Sportler der Stufen 2 und 3 wird vor Beginn jeder Saison eine disziplinspezifische Saisonvereinbarung getroffen (CX, Gravel, Strasse evtl. Bahn). Diese enthält insbesondere:

  • geplante Wettkampfteilnahmen
  • persönliche sportliche Zielsetzungen
  • Trainingsbeteiligung
  • geplante Beiträge zum Vereinsleben

Die Saisonvereinbarung dient als Grundlage für die Bewertung der Verbindlichkeit und die Gewährung von Förderleistungen.


Fördermodell und Bewertungssystem

Grundsatz: Die Förderung erfolgt nach dem Prinzip: „Engagement bestimmt Förderhöhe“

Zur objektiven Bewertung der Verbindlichkeit des einzelnen Sportlers gilt ein Punktesystem:

Bereich Leistung Punkte
Wettkämpfe Teilnahme pro Rennen gemäß der Saisonplanung 10
Ergebnis Platzierung (pro TOP 3) 25
Ergebnis Platzierung (pro Top 4-10) 5
Training regelmäßige Teilnahme Pauschal gesamt 15
Helfereinsatz Pro Veranstaltung 10
Nachwuchsarbeit Coaching / Unterstützung 15
Kommunikation zuverlässig 10

Die Bewertungen werden durch die sportliche Leitung des Lizenzteams vorgenommen und nachvollziehbar dokumentiert.

Feststellung der Förderhöhe:

  • ab 100 Punkte → volle Förderung
  • 75-99 Punkte → 75 %
  • 50-74 Punkte→ 50 %
  • unter 50 Punkte → keine Förderung

Abweichungen können im Einzelfall durch die sportliche Leitung begründet berücksichtigt werden (z. B. Verletzung, berufliche Belastung).

Für Kaderathleten und freigestellte Fahrer von Sportgruppen oder Bundesligateams, die unter die Sonderregelung fallen, gelten ausschließlich die dort festgelegten Förderleistungen (keine Anwendung des Punktesystems).


Saisonplanung und verpflichtende Termine

Zur Sicherstellung einer abgestimmten Saisonplanung sind Sportler der Stufen 2 und 3 gehalten, an vereinsseitig angesetzten Planungsterminen teilzunehmen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • ein Termin zur Saisonplanung (in der Regel im September)
  • ein (optionaler) Termin zur Überplanung (ggf. im Frühjahr des Folgejahres)

Die Termine dienen der:

  • Abstimmung der Trainingsplanung (insbesondere Trainingslager)
  • Abstimmung des Rennkalenders
  • Festlegung von Saisonzielen (für Team und ggf. einzelne FahrerInnen)

Die Teilnahme ist Bestandteil der Verbindlichkeit und Voraussetzung für die Förderung. Bei Verhinderung aus wichtigem Grund ist die sportliche Leitung termingerecht zu informieren.


Verbindlichkeit und Kommunikation

Alle teilnehmenden Sportler stimmen einer Berichterstattung über Social-Media zu und sind verpflichtet zu:

  • regelmäßiger Rückmeldung/Kurzberichterstattung über Wettkampfteilnahmen (Muster: welches Rennen?; Platzierung (Foto Ergebnisliste); 5 Zeilen Bericht; 1-2 Fotos; bei Teilnahme von mehreren Fahrern aus dem Team reicht ein Bericht)

Die sportliche Leitung stellt sicher, dass die Berichterstattung zeitnah und sachgerecht erfolgt

Die teilnehmenden SportlerInnen verpflichten sich frühzeitig mitzuteilen:

  • Verletzungen
  • längere (über 14 Tage) Trainings- oder Wettkampfausfälle
  • Änderungen der persönlichen Saisonplanung aufgrund beruflicher/persönlicher Umstände.

Fehlende Kommunikation wird als mangelnde Verbindlichkeit gewertet.


Sonderregelungen

Kaderathleten und freigestellte Fahrer von Sportgruppen oder Bundesligateams

Der Verein würdigt die sportlichen Leistungen seiner Landes- und Nationalkaderathleten sowie der lizenzierten Elitefahrer, die mit einer Freistellung des Vereins für eine Sportgruppe oder ein Bundesligateam starten. Die Sonderregelung gilt nicht für sonstige externe Teams, insbesondere nicht für reine Jedermannteams.

Abweichend von den Bestimmungen der Lizenzordnung, insbesondere von den Anforderungen der Entwicklungsstufen 2 und 3, gilt für diese Athleten für die Dauer ihre Zugehörigkeit zu einem Kader, einer Sportgruppe oder einem Bundesligateam nachfolgende Regelung:

Die Zugehörigkeit zur vereinsinternen Lizenzmannschaft ist, wie für alle Vereinsmitglieder, freiwillig. Eine Förderung nach dieser Sonderregelung setzt jedoch die Aufnahme in die Lizenzmannschaft voraus. Ohne Zugehörigkeit zur Lizenzmannschaft besteht kein Anspruch auf Förderung; dies gilt auch für die Übernahme der Lizenzkosten und die Bereitstellung eines Vereins-Kits, bestehend aus Trikot und Hose sowie für alle sonstigen Fördermaßnahmen.

Wie alle Mitglieder der Lizenzmannschaft müssen sich diese Athleten in der Spond-Gruppe „Lizenzteam“ anmelden. Sie sind verpflichtet, dort regelmäßig die Mitteilungen zu lesen und auf sie betreffende Anfragen und Abstimmungen zeitnah zu reagieren.

Die Förderung ist zudem auf folgende Leistungen begrenzt:

  • • Lizenzkosten: Der Verein übernimmt die jährlichen Lizenzkosten.
  • • Vereins-Kit: Die Athleten erhalten pro Saison ein kostenloses Vereins-Kit, bestehend aus einem Trikot und einer Hose, wenn sie mindestens fünf Rennen im offiziellen Vereins-Kit bestreiten und die Berichtspflichten zu diesen Einsätzen erfüllen. Dazu gehören ein kurzer Rennbericht, die Platzierung beziehungsweise ein Foto der Ergebnisliste sowie ein bis zwei Fotos. Bei mehreren Vereinsfahrern im selben Rennen genügt ein gemeinsamer Bericht.

Für die fünf Renneinsätze zählen ausschließlich Starts, bei denen der Start für den Verein und das Tragen des Vereins-Kits nach den geltenden Verbandsbestimmungen und Teamvereinbarungen zulässig sind.

Bei Wettkampfeinsätzen für Auswahlmannschaften, Sportgruppen oder Bundesligateams gelten deren jeweilige Bekleidungs- und Startvorschriften. Diese Einsätze stehen der Übernahme der Lizenzkosten nicht entgegen, zählen jedoch nicht zu den fünf Renneinsätzen im Vereins-Kit.

Die vorgesehenen Renneinsätze und die Berichtspflichten werden nach Möglichkeit und soweit im Voraus planbar in der individuellen Saisonvereinbarung festgehalten.

Sonstige individuelle Sonderregelungen

Individuelle Abweichungen von dieser Ordnung können im Einzelfall mit der sportlichen Leitung abgestimmt werden, insbesondere bei:

  • schulischer oder beruflicher Belastung
  • Studium oder Ausbildung
  • Verletzungen

Besonderes Engagement kann zusätzlich honoriert werden, insbesondere durch:

  • erweiterte Kostenübernahmen
  • zusätzliche Ausstattung
  • gezielte Unterstützung bei sportlichen Höhepunkten

Entscheidungen dazu trifft die sportliche Leitung zusammen mit dem Vorstand.


Zuständigkeit und Weiterentwicklung

Die Umsetzung dieser Ordnung erfolgt durch die sportliche Leitung, in Abstimmung mit dem Vorstand.

Die Förderung des Teams durch den Verein wird jährlich überprüft und kann bei Bedarf angepasst werden (Vereinsbudget, Sponsoringmittel).


Radsportclub Rheinbach 82/04 e.V.

c/o Rainer Soldansky
An den hohen Baumgärten 26
53340 Meckenheim

info@rsc-rheinbach.de


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