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Die Satzung des RSC Rheinbach 82/04 e.V.

  • 2. Änderung der Satzung vom 20.11.2010: Die Hinzufügung der Absätze 5 und 6 in § 2 regelt die Vergütung von Aufwendungen.
  • 1. Änderung der Satzung am 02.11.2008: Die Änderung in § 4 (6a) betrifft die Regelung der Kündigungsfristen.
  • Originalsatzung vom 22.01.2004

Die geänderte Satzung ist ab sofort gültig und kann hier eingesehen und ausgedruckt werden.

Die geänderten Passagen sind farblich gekennzeichnet.